Honorar
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen.
Bei privat versicherten und beihilfeberechtigten Patienten sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Kostenträger.
Mein Honorar beträgt: 80,00€ für 60 Min. oder 100,00€ für 90 Min. - je nach Bedarf und ist unmittelbar nach der Behandlung zu entrichten.
In der Regel sind folgende Zeitansätze angedacht:
Erstgespräch: 100,00 € / 90 Min.
Folgetermine: 80,00 € / 60 Min.
Die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen und die Behandlungsdauer ergeben sich aus Ihrem individuellen Bedarf - Sie entscheiden selbstbestimmt, während ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihren Entscheidungen gerne berate.
Psychotherapie für Bottrop - Oberhausen- Gladbeck- Essen